Mit einem E-Bike fahren Sie nicht nur weiter, sondern auch schneller. Für die Benutzung von E-Bikes gelten jedoch auch andere Gesetze und Vorschriften als für unmotorisierte Fahrräder. Hier finden Sie alles wissenswerte über die E-Bike-Gesetze sowie Sicherheitstipps, damit Sie sicher ans Ziel gelangen.
Bei E-Bikes muss man unterscheiden zwischen schnellen und langsamen E-Bikes. Langsame E-Bikes haben eine Tretunterstützung bis 25 km/h, schnelle E-Bikes bis 45 km/h. Somit kann mit einem schnellen E-Bike mühelos und dauerhaft eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreicht werden! Doch so entspannend die Fahrt auf Ihrem E-Bike auch sein mag: Der Bremsweg ist damit deutlich länger als mit einem normalen Velo. Und: Je höher die Geschwindigkeit, desto grösser die Gefahr, im Strassenverkehr übersehen zu werden. Wer mit einem E-Bike unterwegs ist, sollte daher die Verkehrsregeln genau kennen, vorausschauend fahren und sein Fahrzeug stets in tadellosem Zustand halten.
(Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft)
E-Bikes werden unterteilt in die zwei Kategorien Pedelec und S-Pedelec. Der Begriff Pedelec steht für “Pedal Electric Cycle”. Das S beim S-Pedelec steht für "Speed". Somit werden die langsamen E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h Pedelecs genannt und die schnellen E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h S-Pedelecs. Mit einer unterstützten Geschwindigkeit bis 45 km/h fällt das S-Pedelec somit in die Kategorie der führerschein- und versicherungspflichtigen Kleinkrafträder bzw. Motorfahrräder.
Wer sich also ein S-Pedelec zulegen will, muss einige gesetzliche Vorschriften berücksichtigen, welche beim Pedelec nicht notwendig sind. In der folgenden Tabelle sind alle gesetzlichen Regelungen für die schnellen und langsamen E-Bikes aufgeführt:
Bei Reisen ins Ausland ist es wichtig, im Vorfeld die entsprechenden Regelungen und Gesetze für E-Bikes im entsprechenden Land abzuklären. Insbesondere in Deutschland herrschen sehr strenge Regulierungen für das E-Bike. Das andere Extrem ist die Niederlande, wo für das E-Bike fast keine Gesetze vorgeschrieben sind und es praktisch wie ein normales Fahrrad ohne Tretunterstützung behandelt wird. Wichtige Gesetze die in unterschiedlichen Ländern variieren können betreffen verschiedene Faktoren:
Die Helmpflicht-Gesetze für E-Bikes variieren stark. Während in gewissen Ländern bereits bei E-Bikes ab 25 km/h eine generelle Helmpflicht gilt, gibt es in anderen Ländern gar keine Helmpflicht, oder die Pflicht ist an das Alter gekoppelt.
In den meisten Ländern gilt erst bei schnellen E-Bikes (45 km/h) eine Führerausweispflicht. In den Niederlanden können sogar die S-Pedelecs ohne Führerausweis gefahren werden.
Bei den Nummernschildern ist in den meisten Ländern die Regel, dass ab einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h ein Nummernschild für das E-Bike erforderlich ist. In Deutschland müssen auch E-Bikes bis 25 km/h bereits ein Nummernschild haben.
In unseren Nachbarsländern Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich dürfen schnelle E-Bikes nicht auf Velowegen fahren. In der Schweiz hingegen ist dies Pflicht und alle E-Bikes müssen den Veloweg benutzen.
Auch hier gibt es sehr individuelle Regelungen. Oft ist das Licht nur bei Dunkelheit und schlechter Sicht gesetzlich vorgeschrieben. In Frankreich, Luxemburg und Ungarn gibt es zusätzlich zum Licht auch Vorschriften für das Tragen einer reflektierenden Leuchtweste. Rückspiegel sind in vielen Ländern nicht gesetzlich verankert. In der Schweiz und Italien gibt es jedoch eine Pflicht für einen Rückspiegel links bei schnellen E-Bikes.
Einen sehr guten Überblick über Regulierungen und Gesetze in verschiedenen Europäischen Ländern liefert der TCS. Hier finden Sie alle Gesetze und Regulierungen im Überblick: Regeln für E-Bike - Ausland tickt anders.