Wie bringst du dein Elektrovelo sicher von A nach B? Damit E-Bikes beim Transport keinen Schaden nehmen, müssen sie «transportfähig» gemacht werden. Zudem hat das Gesetz ein Wörtchen mitzureden.
Für den Transport von einem E-Bike gibt es einige Dinge zu beachten.
Egal ob mit Auto, Bus oder Bahn: Nimm vor einem Transport immer den Akku und das Display von deinem Elektrovelo. Solltest du es mit demontierten Rädern transportieren, dann sichere vorher die Scheibenbremsen mit einer Transportsicherung. Denn wird ohne eine solche ein Bremshebel gezogen, dann schliessen die Bremsbacken vollständig und es hat bei der späteren Montage keinen Platz mehr für die Bremsscheibe. Die Bremsbacken müssen in diesem Fall mit einem Werkzeug wieder auseinandergedrückt werden. Für den Transport in den einzelnen Verkehrsmitteln gilt es zudem Folgendes zu beachten:
E-Bikes wiegen selbst ohne Akkus mehr als herkömmliche Velos und sind grösser dimensioniert. Der Fahrradträger muss daher besonders robust sein. Heckkupplungsträger sind – insbesondere für den Transport von Elektrovelos – die beste Wahl! Beachte jedoch: Bei nasser Fahrbahn oder hoher Geschwindigkeit können am Heck des Autos Wasserwalzen mit hohem Druck entstehen. Schütze daher E-Bike-Motor und Anschlusskontakte mit einer dafür vorgesehenen Neoprenhülle.
Bei Postautos wird eine Reservierung empfohlen, ab einer Gruppengrösse von sechs Personen ist sie Pflicht. (Bildquelle: postauto.ch)
Busse werden neben Zug und Auto ebenfalls sehr häufig als Verkehrsmittel verwendet. Einer der grössten Anbieter ist die Linienbus-Kette Flixbus. Achtung: Im Gepäck reisen bei Flixbus nur normale Fahrräder mit. E-Bikes können nicht an die Veloträger am Heck der Busse gehängt werden. Auch bei anderen Buslinien sollte im Vorfeld immerabgeklärt werden, ob der Transport von E-Bikes gestattet ist. Bei den Schweizer Postautos wird eine Reservierung immer empfohlen, ab einer Gruppengrösse von sechs Personen ist sie sowohl für E-Bikes, als auch für Biobikes Pflicht.
E-Bikes dürfen prinzipiell mit dem Zug Transportiert werden. Jedoch gilt es immer zu beachten, dass es je nach Verkehrsverbund gewisse Sonderregelungen und Ausnahmen für den Velotransport geben kann. Insbesondere beim Transport des E-Bikes ins Ausland, sollte man im Vorfeld die Transportbestimmungen des entsprechenden Landes unbedingt abklären. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen der Schweiz und unserer Nachbarsländer:
In der Schweiz gelten bei der SBB für den Selbstverlad von E-Bikes dieselben Regeln wie für herkömmliche Fahrräder. Auch schnelle E-Bikes (S-Pedelecs) werden von der schweizerischen Bahn befördert. Dasselbe gilt auch in unseren Nachbarsländern Österreich mit der ÖBB sowie in Frankreich mit der französischen Bahngesellschaft SNCF.
Achtung: Für die Deutsche Bahn gelten strengere Auflagen. Der Transport von schnellen E-Bikes ist bei der DB verboten. Auf der Webseite der Deutschen Bahn heisst es: "Ein Pedelec mit Tretunterstützung durch Elektromotor über 25 km/h (sog. S-Pedelec bis 250 Watt) darf nicht mitgenommen werden. Dieses ist zulassungspflichtig für den Straßenverkehr und fällt in die Kategorie ‚Kleinkraftrad‘."
Weitere Auflagen betreffen in Deutschland bei allen E-Bikes vor allem die Akkus. Demnach muss während der Fahrt der Akku am Rad gelassen werden. Denn eine Batterie der Kapazität eines E-Bike-Akkus (egal ob schnelles oder langsames E-Bike) gilt allgemein als Gefahrengut. Auch das Aufladen des E-Bike-Akkus während der Fahrt ist verboten.
Will man in Italien ein Fahrrad mitnehmen, musst es entweder so klein gemacht werden, dass es in eine Transporttasche passt, oder es dürfen nur die Regionalzüge verwendet werden.
Die Mitnahme von E-Bike-Akkus ist in Passagierflugzeugen verboten. Während normale Fahrräder problemlos bei den meisten Airlines in einem Karton verpackt als Sportgepäck oder sogar innerhalb der erlaubten Freigepäckgrenze mitfliegen, sieht die Situation bei E-Bikes ganz anders aus. Der internationale Flugverkehrsverband IATA untersagt den Transport von Lithium-Ionen-Akkus von Elektrovelos in Passagiermaschinen seit Anfang 2015.
Die meisten Airlines schliessen aber auch E-Bikes ohne Batterie von der Beförderung aus. So bliebe noch die Möglichkeit des speziellen Frachttransports: Sendungen mit Lithium-Ionen-Akkus dürfen nur noch an Bord von Frachtmaschinen befördert werden. Ausnahmen dieser Regelung gelten nur, wenn der zu versendende Akku nicht mehr als 100 Wh hat – was auf alle Notebook-, Smartphone- und Tablet-Akkus zutrifft. Für die Akkus von E-Bikes gelten die Erleichterungen nicht, denn sie fassen je nach Modell 250 bis 500 Wh.
Das Verschicken eines einzelnen Akkus per Cargo-Transport käme aufgrund der Auflagen aber so teuer, dass es sich für einen Privatkunden nicht lohnen würde. Deshalb empfehlen wir das E-Bike besser zuhause zu lassen und in der entsprechenden Zieldestination ein E-Bike zu mieten.
Lithium-Ionen-Akkus gehören zum Gefahrengut der Klasse 9 und haben ein eigenes Gefahrensymbol.
E-Bikes sicher transportieren — Schützen Sie ihr Elektrovelo vor Kratzern, Staub und Feuchtigkeit mit einer Transporttasche. Wir beraten Sie gerne dazu.
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