Farbe: schwarz
Variante:
Art-Nr VP 33021196.001
Der EPOS Veloträger ist der lang erwartete Alleskönner, der für alle Velotypen, inklusive den oftmals schwierig zu befestigenden E-Bikes, geeignet ist.
Der EPOS wurde von Grund auf für den Transport moderner Mountain- und E-Bikes auf der Heckkupplung konstruiert. Die neu angeordneten, ausziehbaren Haltearme sind maximal flexibel für die Befestigung am Rahmen oder am Hinterrad. Die stahlverstärkten Ratschenbänder aus Kunststoff ermöglichen die Befestigung von Reifen bis 3" (76 mm). Der grosszügige Abstand zwischen den Schienen vereinfacht das Handling und die Velos kommen sich nicht in die Quere. Die Radhalter sind auf den verlängerten Radstand (bis zu 1350 mm) moderner Bikes bemessen. Dank Klappmechanismus ist der Zugang zum Kofferraum jederzeit gewährleistet. Wie von Thule gewohnt, ist der EPOS einfach und schnell auf der Heckkupplung montiert. Zum Lagern ist der EPOS kompakt zusammenklappbar und braucht so weniger Stauraum. (PL)
Bitte Beachten Sie das erhältliche Zubehör (Laderampe, Reparatur-Halter, Schloss und Storage Bag).
Bitte beachten:
Es ist keine Zusatzschiene für ein drittes Fahrrad erhältlich.
Der Träger ist nicht kompatibel mit der speziellen BMW Fahrradanhänger-Kupplung mit Querbolzen.
Drittes Nummernschild für Kupplungsträger
Für Kupplungsträger kann ein zusätzliches, drittes Nummernschild beim zuständigen Strassenverkehrsamt beantragt werden. Es ist eine Kopie des hinteren Hauptnummernschilds und ist an der roten Farbe erkennbar. Somit entfällt der teils mühsame Wechsel des Nummernschilds vom Auto an den Kupplungsträger. Das dritte Nummernschild darf nur in Kombination mit den herkömmlichen Nummernschildern genutzt werden. Die Verwendung ist nicht obligatorisch, es ist weiterhin erlaubt, das Hauptnummernschild am Kupplungsträger zu montieren.
Hinweis zu Velohüllen:
Eine Velohülle vergrössert die Windangriffsfläche. Die auf die Velobefestigung und Heckkupplung wirkenden Kräfte nehmen je nach Exposition und Geschwindigkeit stark zu. Aus Haftungsgründen lehnt z.B. Thule bei Verwendung einer Velohülle auf Dach- und Heckträgern jegliche Haftung ab.
Es gibt keine gesetzliche Regelung (CH/D), welche den Einsatz einer Velohülle verbietet, es liegt am Hersteller des Trägers, Nutzungseinschränkungen zu kommunizieren.
Am Heck von Wohnmobilen ist die Verwendung einer Velohülle erlaubt, da sie dort keine zusätzliche Windangriffsfläche bietet, solange das Velo nicht oben oder seitlich über die Rückwand herausragt.
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