Farbe: schwarz
Variante:
Art-Nr VP 33021417.001
Die Flasher Armbänder sind das ultimative und innovative Sicherheits-Upgrade für dich auf deinem Fahrrad. Sie sind Beleuchtung, Bremslicht, Warnblinker und Richtungsblinker zu gleich - Also ein Rundum Packet für mehr Sichtbarkeit und Sicherheit im Strassenverkehr.
Das Produkt wurde bekannt aus "Die Höhle der Löwen" - Das FLASHER ARMBAND ist ein innovatives Produkt, das Rad- und E-Scooter-Fahrer:innen mehr Sicherheit im Strassenverkehr bietet.
Mit dem FLASHER ARMBAND kann die Abbiegeabsicht mit einer einfachen Geste angezeigt werden, ohne die Hände vom Lenker zu nehmen. Ausserdem verfügt es über ein automatisches Notbremslicht, das bei starkem Bremsen rot aufleuchtet, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Bei der Fahrt leuchten die Armbänder, welche den äussersten Punkt deines Körpers gut sichtbar machen, nach vorne Weiss und nach hinten Rot. Ausserdem bietet das FLASHER ARMBAND weitere Modi für unterschiedliche Situationen, wie beispielsweise den Jogging-Modus. Es ist einfach zu bedienen und bequem zu tragen. Ausserdem gibt es eine App bei der du die Einstellungen auf deine Individuellen Bedürfnisse einstellen kannst.
Akku Laufzeit
APP Funktionen:
Gesetzgebung Schweiz:
Fahrräder müssen in der Schweiz den Bestimmungen der Artikel 213–218 VTS entsprechen. Art 216 VTS enthält Regeln für die Beleuchtung, Abs. 4 sagt genaueres zu Richtungsblinkern. Diese sind explizit zulässig und müssen paarweise symmetrisch angebracht sein. Da Flasher ein Set aus zwei Armreifen ist, die symmetrisch an den Oberarmen angebracht werden, entsprechen sie dieser Bestimmung genau.
Die Richtungsblinker müssen gemäß VTS übrigens gelb sein, was bei Flasher zutrifft. Rücklichter und Bremslichter müssen rot sein, nach vorn gerichtete Lichter müssen weiß oder hellgelb sein. All diese Farben erfüllt Flasher im Tag- und im Nachtmodus natürlich.
Art 28 (VRV) enthält alles zur Zeichengebung, wobei diese Regeln auch für Fahrradfahrer:innen gelten.
Die Fahrzeugführer:innen haben alle Richtungsänderungen anzukündigen, auch das Abbiegen nach rechts. Selbst der/die Radfahrer:in, der/die zum Überholen eines andern ausschwenkt, hat dies anzuzeigen. Die Zeichengebung ist nach der Richtungsänderung unverzüglich einzustellen. Radfahrer:innen können die Zeichengebung bereits während der Richtungsänderung einstellen.
Was Flasher betrifft, ist folgendes wichtig: Hat ein Fahrzeug keine Richtungsanzeiger oder sind sie nicht wirksam, so zeigt der/die Führer:in oder ein:e Mitfahrer:in mit dem Arm nach der einzuschlagenden Richtung. Ist dies nicht möglich, so muss er oder sie besonders vorsichtig abschwenken. Dieser Art. 28 Absatz 3 VRV enthält genau den springenden Punkt: Wenn das Fahrrad nicht selbst mit einem Richtungsblinker ausgestattet ist, muss der/die Fahrer:in die Abbiegerichtung mit dem Arm anzeigen. Schwenkt man also den Ellbogen mit Flasher nach außen, wird die Abbiegerichtung mit dem Arm doppelt angezeigt: zuerst durch die Bewegung, danach weiterhin durch das helle, gelbe Licht.
FLASHER ARMBAND schwarz/NoSize
Lichtstrom (Lumen) | keine Angabe |
---|---|
Auf-/Abblendlicht | ohne Abblendlicht |
Lichtkegel | Positionslicht |
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